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Schornsteinbau

Schornstein nachrüsten: Vorschriften, Möglichkeiten & Kosten

Margarethe Lohneis
Verfasst von Margarethe Lohneis
Zuletzt aktualisiert: 26. Januar 2023
Lesedauer: 10 Minuten
© smuki / stock.adobe.com

Sie wollen nachträglich einen Kaminofen einbauen, der für wohlige Wärme in Ihrem Wohnzimmer sorgt? Dies ist heutzutage kein Problem mehr. Dennoch muss ein neuer Ofen eine geeignete Vorrichtung für die Abluft vorweisen. Den hierfür benötigten Schornstein können Sie relativ leicht nachrüsten lassen. Welche Schornsteinarten überhaupt nachgerüstet werden können, welche Auflagen hierfür bestehen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Alles auf einen Blick:

  • Der Einbau einer neuen Heizungsanlage oder eines freistehenden Kaminofens erfordern meist die Nachrüstung des Abgassystems.
  • Die einfachste Möglichkeit der Schornsteinnachrüstung ist die Anbringung eines außenliegenden Edelstahlschornsteins.
  • Vor der Schornsteinnachrüstung erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Schornsteinfeger oder Kaminbauer, welche Richtlinien einzuhalten sind.
  • Ehe Sie Ihren Kaminofen mit dem neuen Schornstein betreiben können, müssen beide durch den Schornsteinfeger abgenommen werden. Dafür erhalten Sie einen sogenannten Feuerstättenbescheid.

Gründe und Möglichkeiten

Wenn Sie Ihr Wohnzimmer mit einem gemütlichen Kaminofen ausstatten möchten, ist dies auch nachträglich möglich. Praktischerweise gibt es heutzutage verschiedene Arten der Schornsteinnachrüstung, die teilweise nahezu ohne Schmutz und große Umbaumaßnahmen durchgeführt werden können.

Warum muss ein Schornstein nachgerüstet werden?

Die Gründe, warum ein Schornstein nachgerüstet werden soll, fallen zahlreich aus:

  1. Es soll nachträglich ein Kaminofen eingebaut werden, jedoch ist noch kein Schornstein vorhanden.
  2. Der bestehende Kamin ist nicht mehr einsatzfähig und muss erneuert werden.
  3. Durch den Einbau eines neuen Ofens wird ein anderes Schornsteinmodell bzw. eine Erweiterung benötigt.

Welche Möglichkeiten gibt es für die Nachrüstung?

Für welche Methode der Nachrüstung Sie sich entscheiden, hängt unter anderem von dem gewünschten Einsatzzweck ab sowie von dem Aufwand, den Sie betreiben möchten.

  • Kamin aus Edelstahl außen nachrüsten
    Die Montage eines Edelstahlschornsteins gestaltet sich recht einfach. Es entsteht kaum Schmutz und die Kosten halten sich in Grenzen. Ein neuer Edelstahlschornstein benötigt lediglich eine Kernbohrung durch das Mauerwerk. Der Edelstahlschornstein selbst wird dann von außen an das Haus angesetzt – und zwar an der Stelle, an der sich später im Inneren der neue Ofen befinden soll.

    Dadurch sind innerhalb des Hauses keine baulichen Maßnahmen erforderlich. Diese Variante eignet sich also, wenn der Aufwand so gering wie möglich sein soll.
  • Kamin aus Kunststoff oder Edelstahl innen nachrüsten
    Wollen Sie in Zukunft mit einer neuen Gasbrennwertheizung heizen, muss oft eine umfangreiche Schornsteinsanierung durchgeführt werden. So muss der vorhandene Schornstein beispielsweise auf die geringeren Abgastemperaturen der neuen Heizung eingestellt werden. Dies gelingt ganz einfach, indem in den bestehenden Kamin Rohre aus Kunststoff oder Edelstahl eingeführt werden.

    Der Aufwand hält sich bei dieser Variante in Grenzen und es entsteht kaum Schmutz. Außerdem dauert es nur wenige Stunden, bis das neue System einsatzfähig ist. Die Variante eignet sich für die Schornsteinsanierung von Bestandsgebäuden.
  • Gemauerten Schornstein innen einbauen
    Deutlich aufwendiger ist es, einen gemauerten Schornstein nachzurüsten. Dies verursacht nicht nur jede Menge Schmutz und Lärm, sondern ist obendrein mit einer aufwendigen Planung verbunden. Schließlich verläuft der Kamin meist mitten durch das Haus. Bei Bestandsgebäuden müssen hierfür Durchstöße durch Geschossdecken und das Dach unternommen werden, was die Statik beeinträchtigen kann. Gleichzeitig ist beim Bau darauf zu achten, dass sich in der Nähe keine brennbaren Gegenstände befinden.

    Das Mauern selbst dauert in der Regel nur kurze Zeit, denn heute werden hierfür meist vorgefertigte Mauersteine verwendet, die später mit einem Edelstahlrohr sowie einer dicken Dämmung ausgekleidet werden.

    Diese Form der Montage eignet sich vor allem bei Neubauten. Bei Altbauten ist genau zu prüfen, ob der neue Kamin die Statik beeinträchtigen könnte.
Edelstahlschornstein außenKunststoff- oder Edelstahlrohre im bestehenden SchornsteinNeubau eines gemauerten Schornsteins
Aufwandgering, innerhalb von Stunden umsetzbargering, innerhalb von Stunden umsetzbarsehr hoch und mit einer intensiven Planung verbunden
geeignet fürBestandsgebäude, bei denen ein Kaminofen nachgerüstet werden sollBestandsgebäude, bei denen eine andere Heizung eingebaut werden sollNeubauten und Altbauten, deren Statik für den Neubau einer solchen gemauerten Anlage geeignet ist
nicht geeignet fürwenn der bestehende Schornstein bereits stark beschädigt istAltbauten, deren Statik leiden könnte
Schmutzsehr wenigsehr wenig bis gar keinersehr viel

Meist lohnt es sich, die Schornsteinsanierung und den Neubau einer Feuerstätte von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen. Schließlich gibt es zahlreiche Vorschriften die zwingend eingehalten werden müssen.



Gesetzlichen Vorschriften und Auflagen

Wenn Sie sich für die nachträgliche Installation eines Kaminofens entscheiden, müssen Sie sicherstellen, dass ein einsatzfähiger Schornstein vorhanden ist. Diesbezüglich müssen vor allem sicherheits- und brandschutztechnische Richtlinien eingehalten werden.

Handwerker auf einem abgedeckten Dach baut einen Schornstein aus Edelstahl
© U. J. Alexander – stock.adobe.com

Gibt es gesetzliche Vorgaben, wann ein neuer Schornstein nachgerüstet werden muss?

Egal ob Sie flüssige oder feste Brennstoffe zum Heizen verwenden wollen: Jede Anlage, die in irgendeiner Form Abgase produziert, benötigt ein System für das entstehende Abgas. Bei einem Kamin, Ofen oder Kaminofen ist das klassischerweise ein Schornstein. Ist keiner oder kein geeigneter vorhanden, dann muss ein neuer errichtet werden.

Außerdem besteht eine Pflicht zur Nachrüstung bzw. zur Erneuerung, wenn der alte Kamin noch benötigt wird, jedoch nicht mehr einsatzfähig ist und wenn für eine neue Heizung eine andere Schornsteinart als die vorhandene benötigt wird.

Je nach Schornsteinart gibt es verschiedene Auflagen, die erfüllt werden müssen. Lassen Sie beispielsweise einen neuen Schornstein im Haus mauern, wird hierfür eine Baugenehmigung benötigt. Wird lediglich der alte Schornstein saniert oder ein Edelstahlschornstein angebaut, ist diese nicht notwendig.

Zu beachten ist zudem, dass es verschiedene Auflagen gibt, die die Sicherheit gewährleisten sollen. So muss der Schornsteinschacht beispielsweise einen gewissen Durchmesser und eine entsprechende Höhe haben, um als sicher zu gelten. Eventuell müssen individuelle örtliche Gegebenheiten beachtet werden.

Wesentliche Vorschriften sind die BImSchV und die DIN 18160-1.

Was besagt die BImSchV?

Die BImSchV ist eine Verordnung zur Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Sie regelt die Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und für Öl- und Gasfeuerungsanlagen sowie deren Überwachung.

Welche Bedeutung hat die DIN 18160-1?

Welche Auflagen bei der Schornsteinnachrüstung im Detail zu erfüllen sind, entnehmen Sie der DIN 18160-1. Diese regelt die Planung und den Einbau von Abgasanlagen. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Beschaffenheit von Abgasanlagen und Feuerstätten: Das Abgas muss in allen Betriebszuständen der Feuerstätte ordnungsgemäß abgeführt werden. Außerdem dürfen keine explosionsfähigen Stoffe zum Heizen verwendet werden.
  • Brandschutz: Feuer und Rauch darf nicht in die angrenzenden Geschosse übertragen werden. Jede Anlage, in der feste Brennstoffe verwendet werden, muss eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten aufweisen. Sämtliche Schornsteinarten müssen auf einem unbrennbaren Untergrund errichtet werden.
  • Bauart und Kennzeichnung: Hier wird geregelt, welche Bauteile und Materialien beim Schornsteinbau verwendet werden müssen.
Tipp:
Sie können vor der Planung und dem Bau auch den zuständigen Schornsteinfeger zu sich bestellen. Dieser kann Ihnen bis ins kleinste Detail erklären, welche Dinge zu beachten sind.

Ablauf und Kosten

Um einen Schornstein nachrüsten zu können, sind verschiedene Schritte notwendig. Zunächst muss jedoch eine umfangreiche Planung vorgenommen werden.

Wie läuft die Nachrüstung ab?

  1. Die Planung
    Für die Planung des neuen Kamins ist in erster Linie entscheidend, welche Feuerstätte Sie betreiben möchten und welche Schornsteinart für Sie am günstigsten wäre. Danach ist es an der Zeit, sich einen Fachbetrieb zu suchen und diesem alle benötigten Daten zu übermitteln. Der Schornsteinbauer kann Ihnen nun mitteilen, ob das gewünschte Vorhaben umsetzbar ist oder ob möglicherweise eine andere Variante der Schornsteinnachrüstung verwendet werden sollte.

    Der Schornsteinbauer berechnet zudem, welche Schornsteingröße notwendig ist und überprüft vor Ort alle Gegebenheiten.

    Danach sollte eine Prüfung des Bauvorhabens durch den Schornsteinfeger erfolgen. Dies ist zwar nicht unbedingt notwendig, aber durchaus sinnvoll. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass der Kamin versehentlich falsch errichtet wird und ggf. wieder abgerissen werden muss.
  2. Der Bau
    Im nächsten Schritt baut der Fachbetrieb den gewünschten Schornstein für Ihren neuen Kaminofen ein. Je nach Bauart wird dazu entweder ein Loch in Ihre Hauswand gebohrt und der Kamin aus Edelstahl dann an der Hauswand befestigt oder es wird ein Edelstahlrohr in den bestehenden Kamin eingeführt.
  3. Die Feuerstättenschau
    Danach dürfen Sie den neuen Schornstein noch nicht benutzen. Zuvor muss der Schornsteinfeger eine sogenannte Feuerstättenschau durchführen und sowohl den Schornstein als auch die jeweilige Heizung abnehmen. Er stellt einen entsprechenden Feuerstättenbescheid aus. Erst wenn dieser Ihnen vorliegt, dürfen Sie den Kaminofen oder die Heizungsanlage und das zugehörige Abgassystem betreiben.
  4. Die Inbetriebnahme
    Bei der Inbetriebnahme und beim ersten Anheizen sollten Sie unbedingt darauf achten, ob alles dicht ist und ob es irgendwelche Mängel gibt. Es ist daher sinnvoll, dieses erste Anheizen durch den Schornsteinfeger oder den Kaminbauer durchführen zu lassen.

Was kostet es, einen Schornstein nachzurüsten?

Die Kosten für die Schornsteinnachrüstung richten sich nach unterschiedlichen Kriterien. Maßgeblich kommt es darauf an, welcher Schornstein eingebaut werden soll.

Entscheiden Sie sich beispielsweise für das Ansetzen eines Edelstahlschornsteins von außen, können Sie mit Kosten in Höhe von ca. 1.500 – 2.000 Euro rechnen. Muss der Edelstahlkamin durch einen Dachvorsprung geführt werden, fallen hier noch einmal je nach Aufwand mindestens 200 bis 300 Euro an. Häufig ist diese Variante dennoch die, bei der Sie sich am meisten Zeit und Geld sparen.

Ein gemauerter Schornstein hingegen kostet deutlich mehr, da hier umfangreiche Planungs- und Baumaßnahmen durchzuführen sind. Sie sollten in diesem Fall mit ca. 200 bis 300 Euro pro Meter rechnen. Für Bauarbeiten am Dach kalkulieren Sie am besten nochmals 500 bis 1.000 Euro.

Kosten sparen durch selber machen?

Besonders für Leichtbauschornsteine gibt es Komplettsets zum Selberbauen. Die detaillierten rechtlichen Anforderungen an den Schornsteinbau sind jedoch nicht zu unterschätzen. Bevor Sie die Do-it-yourself-Variante einbauen, sollten Sie sich auf alle Fälle vorher von einem Fachmann dazu beraten lassen. Denn wenn Ihnen ein Fehler unterläuft, zieht das zusätzliche Kosten mit sich. Doch auch beim Selbermachen immer daran denken: Vor dem ersten Betrieb muss der Schornsteinfeger die ganze Anlage abnehmen.



Fazit

Ob modernisierte Heizung oder freistehender Kaminofen: Es gibt verschiedene Methoden, mit denen sich ein Schornstein problemlos und ohne viel Schmutz zu verursachen nachrüsten lässt. Am einfachsten ist es, einen Edelstahlschornstein von außen an das Haus zu setzen. Sehr aufwendig hingegen gestaltet sich der nachträgliche Einbau eines gemauerten Schornsteins. Diese Variante ist zudem mit viel Schmutz und vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Für den Betrieb von Feuerungsanlagen und deren Abgasrohre gibt es eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben, die bereits beim Bau zwingend eingehalten werden müssen. Sonst dürfen Sie Ihren Ofen gar nicht erst anschmeißen.

Über unsere*n Autor*in
Margarethe Lohneis
Margarethe studierte Germanistik, Soziologie und Politikwissenschaft. Sie sammelte bereits Erfahrungen bei einem Publikumsverlag sowie in der Leseförderung und schrieb für eine Literatur-Zeitschrift. Aktuell befindet sie sich im Masterstudium und arbeitet als Werkstudentin in der Online-Redaktion.